ÖPNV im Zollernalbkreis: Talgangbahn kommt schneller als Zollern-Alb-Bahn

Zu klären sei bei der Talgangbahn unter anderem, wo genau der Endhaltepunkt in Ebingen sein soll.
Maik WilkeDie Planungs- und Realisierungsvereinbarung für die Reaktivierung der Talgangbahn ist beschlossen. Unklar bleibt vorerst, ob batterieelektrische Fahrzeuge eingesetzt werden, oder doch lieber Züge mit Oberleitung wie auf der gesamten Strecke der Regionalstadtbahn.
Talgangbahn bei Albstadt: Das nervöse Warten auf die Bahn und ihre Kosten
Landrat Günther-Martin Pauli, der im Aufsichtsrat des Zweckverbands Regionalstadtbahn Neckar-Alb sitzt, gab die Sitzungsleitung in diesem Punkt wegen Befangenheit an seinen Stellvertreter, den Hechinger Bürgermeister Philipp Hahn (CDU), ab. Professor Tobias Bernecker, Geschäftsführer des Zweckverbands Regionalstadtbahn Neckar-Alb, erklärte einmal mehr, worum es jetzt bei der Reaktivierung der Talgangbahn geht: um die Infrastruktur und um die Planungs- und Realisierungsvereinbarung.
Inbetriebnahme 2030 geplant
Ab 2026 geht es in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, 2028 ist Planfeststellung. Die Inbetriebnahme sei, so Bernecker, ab 2030 möglich, auf jeden Fall „schneller als die Zollern-Alb-Bahn“. Jetzt gehe es um eine Realisierungsvereinbarung zwischen der SWEG Schienenwege GmbH und dem Zollernalbkreis. Zu klären sei da unter anderem, wo genau der Endhaltepunkt der Talgangbahn in Ebingen sein soll, und welche Fahrzeuge zum Einsatz kommen werden – batterieelektrische oder für Elektroloks mit Oberleitung. Es gehe dabei um die Planungen, die Veranlassung der Bauausführung, den Betreiber und die Infrastruktur. Der Zugverkehr auf der Strecke müsse dem Landesstandard entsprechen, sagte Bernecker. Und es gehe um die Finanzierungskonditionen, die Planungs- und Baukosten und das Projektmanagement.
Was die Gesamtkosten angeht, bezahlt der Bund 73,2 Prozent, das Land Baden-Württemberg 13,2 Prozent aus GVFG-Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Von dem Betrag, der noch offen bleibt, muss der Zollernalbkreis 78,1 Prozent finanzieren, die restlichen 21,9 Prozent teilen sich die Landkreise Reutlingen und Tübingen. „Die Verkehrsleistungen“, erklärte Bernecker, „werden getrennt vergeben.“ Die SSG erhalte für ihre Leistungen 4,8 Prozent der Baukosten. „Das Erste, was man jetzt auf der Strecke sehen wird, sind Vermessungsarbeiten“, sagte der Geschäftsführer des Zweckverbands Regionalstadtbahn Neckar-Alb.
Ulrich Kohaupt (Grüne) verwies auf den Vorteil beim Einsatz von Zügen mit Oberleitung. Denn, so Kohaupt, die Züge auf der Talgangbahn seien schließlich „keine Flotte, die man eigenständig betreibt“. Seiner Ansicht nach sollten die gleichen Züge eingesetzt werden können wie auf der gesamten Strecke der Regionalstadtbahn.
Der Kreistag ist dem vorangegangenen Votum des Ausschusses für Umwelt und Technik bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit gefolgt.⇥
